Eine Brandschutzordnung BSO nach DIN 14096 dient der Brandprävention und ist Orientierung für das Verhalten im Brandfall für alle Personen in einem Gebäude.

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen oder zivilrechtlicher Vereinbarungen wie zum Beispiel für die Erfüllung der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV ist das Erstellen einer Brandschutzordnung für Gebäude mit besonderer Nutzung erforderlich. Die gesetzlichen Bestimmungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richten sich entsprechend der Gesetze und Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer. Gebäude mit besonderer Nutzung oder Sonderbauten sind beispielsweise Bürohochhäuser, Mehrfamilienhäuser, Industriebauten, Krankenhäuser, Kurheime, Pflegeeinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, Behördengebäude, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe. Die Pflicht für das Bereithalten einer Brandschutzordnung kann aus weiteren Gründen resultieren: Inbetriebnahme von Gebäuden gemäß VdS-Richtlinie, Arbeitsstättenverordnung ArbStättV, Auflage des für Sie zuständigen Bauamtes und  Ihre Fürsorgepflicht nach Paragraf 618 BGB als Arbeitgeber. Wir erstellen für Sie sämtliche Unterlagen gemäß Brandschutzverordnung / Brandschutzgesetz gemäß Ihrem Bundesland und prüfen diese regelmäßig hinsichtlich Aktualität und Gültigkeit.

Odoo • Bild und TextWolfgang Peter
Projektleiter Daten- & Sicherheitstechnik

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder ein konkretes Projekt?
Rufen Sie mich an: +49 781 968 018-30

Newsletter

Erhalten Sie Tipps und News zu den Themen Elektro-, Daten- und Sicherheitstechnik sowie Brand & Einbruch. Abonnieren Sie unseren Newsletter.